- Kammerumlagen
- Kammerumlagen,in Österreich finanzielle Leistungen, die zur Finanzierung der in jedem Bundesland bestehenden Wirtschaftskammern, Landwirtschaftskammern und Kammern für Arbeiter und Angestellte von deren Mitglieder zu erbringen sind. Die Wirtschaftskammerumlagen werden von den Mitgliedern der Kammern der gewerblichen Wirtschaft v. a. nach Maßgabe von Umsatz und Umsatzsteuer eingezogen. Als Landwirtschaftskammerumlagen wird ein Prozentsatz des Grundsteuermessbetrages beziehungsweise des Einheitswertes der landwirtschaftlich genutzten Grundstücke von den Eigentümern beziehungsweise Pächtern erhoben. Die Arbeiterkammerumlagen werden wie die Beiträge zur gesetzlichen Krankenversicherung durch den Dienstgeber (Arbeitgeber) vom Arbeitsentgelt der kammerzugehörigen Dienstnehmer (Arbeitnehmer) einbehalten.
Universal-Lexikon. 2012.